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Satzung

Titel

Der Name des Clubs lautet Barking & Dagenham Witten Club


Clubziele

  1. Ziel des Clubs ist es, allen, die ein Interesse an Witten haben, ein Forum zu bieten, um dieses Interesse entwickeln zu können.
  2. Es sollte der Rolle von Twinning in den Städten Witten und Barking & Dagenham Stabilität, Unterstützung und Kontinuität verleihen.
  3. Es kann Twinning bei den Einheimischen fördern, indem es zu verschiedenen Veranstaltungen und sozialen Aktivitäten beiträgt.
  4. Es kann Vertretern von Clubs und lokalen Gruppen die Möglichkeit bieten, Kontakt zu Kollegen in Witten aufzunehmen und bestehende Links zu diskutieren.
  5. Der Club kann auch als Informationsquelle für diejenigen dienen, die sich über Twinning-Aktivitäten informieren möchten, und Veranstaltungen für Besuchergruppen aus Witten veranstalten.


Leistungsbeschreibung

Der Club wird völlig unabhängig sein. Die Organisation soll nicht in die Existenz oder Stärke einer bestehenden Gruppe eingreifen.


Mitgliedschaft

Die Aktivitäten des Clubs werden von einem Ausschuss geleitet, der sich aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Sekretär, einem Rechnungsprüfer x 2, einem PR-Beauftragten, einem Veranstaltungskoordinator und einer sozialen Gruppe zusammensetzt.


Ausschussmitglieder

Nominierungen für die Wahl zum Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister, Sekretär, Rechnungsprüfer x 2, PR-Beauftragten, Veranstaltungskoordinator und Sozialgruppe alle 2 Jahre auf einer geeigneten Hauptversammlung.


Quorum

Das Quorum jeder Sitzung des Ausschusses ist 6.


Treffen

  1. Eine Hauptversammlung findet jährlich statt. Die Sitzung muss mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden.
  2. Der Ausschuss tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzung muss mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden. Auch jährliche gemeinsame Vorstandssitzungen mit der Witten Branch, dem Veranstaltungsort, der zwischen Barking & Dagenham und Witten wechselt.
  3. Dringende Angelegenheiten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können mit Genehmigung des Vorsitzenden des Clubs angesprochen werden.
  4. Jede außerordentliche Sitzung kann auf schriftlichen Antrag von 3 Mitgliedern unter Angabe der vollständigen Gründe für die Sitzung und mit einer Frist von 21 Tagen einberufen werden.
  5. Alle Mitglieder des Ausschusses haben eine Stimme. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Bei gleicher Abstimmung über eine Angelegenheit hat der Vorsitzende die ausschlaggebende Stimme.
  6. Disziplinarkomitee – Alle Disziplinarmaßnahmen, die als notwendig erachtet werden, werden vom Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und Sekretär durchgeführt. Der Vorsitzende hat die ausschlaggebende Stimme.
  7. Die Clubtreffen finden vierteljährlich an einem geeigneten Ort im Bezirk statt. Die Häufigkeit von Besprechungen kann ad hoc überprüft werden.


Protokoll

Das Protokoll wird bei jeder folgenden Sitzung aufgezeichnet und vorgelesen und als wahres Protokoll genehmigt und aufgezeichnet.


Änderung der Verfassung

Die Verfassung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden Mitglieder geändert werden.

Ein solcher Vorschlag muss schriftlich innerhalb von 21 Tagen schriftlich an alle Clubmitglieder weitergeleitet werden.


Finanzen

Der Club finanziert sich selbst über Mitgliedsbeiträge und profitiert von gesellschaftlichen Veranstaltungen und Aktivitäten.


Clubsektionen

  1. Hauptteil
  2. Jugendabteilung (16-21 Jahre)


Clubmitgliedschaftsgebühren

  1. Einzelmitgliedschaftsgebühr: £ 16.00 pro Jahr (keine Ermäßigung für Paare)
  2. Gebühr für die Jugendabteilung: £ 9.00 pro Jahr
    Alle Gebühren unterliegen einer jährlichen Erhöhung.


Prüfung

Der Schatzmeister führt vollständige Konten aller Einnahmen und Ausgaben des Clubs. Diese Konten werden jährlich geprüft und der Hauptversammlung vorgelegt.

Die Prüfung wird von ernannten Personen oder der auf der Hauptversammlung ausgewählten Stelle durchgeführt, die an den täglichen Aktivitäten keine Rolle spielen.


Beendigung des Clubs

Das Clubkomitee entscheidet über die Veräußerung des Clubvermögens, nachdem alle Clubverbindlichkeiten erfüllt wurden. Der Entsorgungsnachweis wird allen Mitgliedern schriftlich per Einschreiben mitgeteilt.

Vereinsanschrift

Barking & Dagenham Witten Club e.V.
Fredi-Ostermann-Straße 1
58454 Witten

e-Mail: info@barking-dagenham.de